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Startseite > VR Teilhaber > VR TeilhaberBonus > FAQ

FAQ zum VR TeilhaberBonus

Was ist der VR TeilhaberBonus?
  • Der VR TeilhaberBonus ist ein weiterer Pluspunkt der vielfältigen Vorteile für die Teilhaber der VR Bank Nürnberg
  • VR Teilhaber erhalten dabei für ausgewählte Geschäftsarten im Geschäftsjahr BonusPunkte
  • 1 BonusPunkt entspricht dabei 1 €

Welche Vorteile hat der VR TeilhaberBonus für den Kunden?
  • Mit dem VR TeilhaberBonus zahlt sich die Mitgliedschaft gleich zweimal aus:
    Dividende
    Gutschrift der gesammelten BonusPunkte
  • Je intensiver die Geschäftsverbindung, desto mehr Punkte können
  • VR Teilhaber sammeln und umso höher ist die Ausschüttung (bis zu 12,5%)

Welche Geschäftsarten bringen wie viele Bonus Punkte?
  • Girokonto mit monatlichen Geldeingängen
    1 BonusPunkt pro Monat, max. 12 Punkte pro Jahr
  • Monatliche Sparraten in Banksparpläne ab 20 €
    1 BonusPunkt pro Sparrate in Banksparplan; max. 12 Punkte pro Jahr
  • Bankguthaben je angefangene 10.000 € (ab 1.000 €)
    1 BonusPunkt pro Quartal, z.B. 25.000 €: 3 Punkte je Quartal, also 12
  • Kreditinanspruchnahme je angefangene 10.000 € (ab 1.000 €)
    1 BonusPunkt pro Quartal, z.B. 5.000 €: 1 Punkt je Quartal, also 4

Wieviele BonusPunkte können pro Geschäftsanteil eingelöst werden?
  • Pro Geschäftsanteil können bis zu 10 BonusPunkte eingelöst werden.

Was passiert, wenn ein VR Teilhaber mehr BonusPunkte sammelt, als er auf die Geschäftsanteile anrechnen lassen kann?
  • Um die volle Ausschüttung der BonusPunkte zu erreichen, sollten vor Ablauf des Geschäftsjahres zusätzliche Geschäftsanteile gezeichnet werden. Andernfalls verfallen die übrigen BonusPunkte.

Was passiert, wenn ein VR Teilhaber deutlich weniger BonusPunkte sammelt, als er auf die gezeichneten Anteile anrechnen lassen kann?
  • VR Teilhabern stehen viele Möglichkeiten zur Auswahl um die Zahl der gesammelten BonusPunkte durch weitere Geschäftsaktivitäten zu optimieren.

Wann wird der Bonusbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben?
  • Die BonusPunkte werden - wie die Dividende - im folgenden Geschäftsjahr nach der Vertreterversammlung als Geldbetrag dem entsprechenden Referenzkonto des Teilhabers bei unsere Bank gutgeschrieben.

Ab wann können neu gezeichnete Anteile bei der Ermittlung der anrechenbaren BonusPunkte berücksichtigt werden?
  • Zusätzlich gezeichnete Anteile werden bei der Ermittlung der anrechenbaren BonusPunkte für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt, auch wenn sie erst zum Jahresende erworben werden. Die Dividende wird zeitanteilig berechnet.

Wo können VR Teilhaber schnell und unkompliziert eine persönliche Berechnung durchführen?
  • Mit unserem BonusPunkte-Rechner können verschiedene Szenarien durchgerechnet werden. Der BonusPunkte-Rechner zeigt auch Optimierungsmöglichkeiten auf.

Können auch Gemeinschaftskonten in das VR TeilhaberBonus-Programm mit einbezogen werden?
  • Ja, wenn alle Kontoinhaber VR Teilhaber sind, werden auch die Gemeinschaftskonten bonifiziert. Ist ein Kontoinhaber noch kein VR Teilhaber empfiehlt sich der Abschluss einer VR Teilhaberschaft zur Optimierung.


Profitieren auch Firmenkunden?
  • Auch Firmenkunden profitieren vom VR TeilhaberBonus! Die Bonuskriterien Sparvertrag und Gehaltskonto sind für Firmenkunden nicht nutzbar, jedoch können auch Firmenkunden BonusPunkte durch ihre entsprechenden Guthabensalden bzw. ihre Kreditinanspruchnahme erzielen.


Sind die BonusPunkte einkommensteuerpflichtig?
  • BonusPunkte als nicht gewinnmindernde Betriebsausgabe
    Die gewährten Bonusgutschriften gehören zu den Einkünften aus Kapital vermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Steuerschuld durch den Steuerabzug abgegolten ist. Sofern die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (z.B. Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) gehören, sind auch die Bonusgutschriften den jeweiligen Einkünften zuzuordnen und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

    Im Betriebsvermögen wird die Bonuszahlung nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60 % berücksichtigt.