Die Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung
Faustregel für die gesetzliche Rente – Berechnungsbeispiel für einen 35-jährigen Arbeitnehmer

Bruttorente; davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab und ggf. Einkommensteuer.
(Stand 03/2007)
Rentenkürzung von 14,4% auf Lebenszeit berücksichtigt
Rentenkürzung von 7,2% auf Lebenszeit berücksichtigt
Wichtiger Hinweis: Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren können die Altersrente mit 65 ungekürzt in Anspruch nehmen. Sie beträgt ca. 32%. Als Pflichtbeitragsjahre zählen auch Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Nicht angerechnet werden hingegen:
- Zeiten aus Versorgungsausgleich und Rentensplitting
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen
- Zeiten mit Arbeitslosengeld I- oder II-Bezug
