Beratungsteam
Beratungsteam
Karte
Rückrufservice
Beraterkontakt
Seite empfehlen
Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen
Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen
Auslandsreise-Krankenversicherung beantragen
Warenkorb
Konditionen Auslandsreise-Krankenversicherung
Home
Seite drucken
Sitemap
Die VR Bank Nürnberg bei Facebook
Die VR Bank Nürnberg bei Xing
Onlinebanking starten
Onlinebanking starten
TAN-Verfahren
Fernwartung
Meine Zukunft
Meine Lebensphase
VR Beratung
VR Vermögensbetreuung
Karten & Konten
Finanzen im Ausland
Produktübersicht
Onlinebanking
Vorsorge & Absichern
Immobilien
VR Unternehmer Dialog
VR Handwerker-Paket
VR Teilhaber
Finanzierung & Leasing
Existenzgründung
Rating & Basel II
VR Branchen Spezial
Betriebliche Altersvorsorge
Unternehmensnachfolge
Absicherung
Zahlungsverkehr
Auslandsgeschäft
VR TeilhaberBonus
Unsere starken Partner
Ihre exklusiven Vorteile
Mitgliedertarife
VR Anwaltshotline
Ökologische Verantwortung
VR PrimaKlima Sparen
VR PrimaKlima Kredit
Öffentliche Förderung
Alternative Energien
Geschäftsstellen
VR Teilhaberbank im Blick
VR Teilhaberbank in Aktion
Mobile Anwendungen
Anregung & Kritik
Empfehlungen
Formulare
Adressänderung
Kontakt
VR Teilhaberbank im Dialog
Ihre VR Bank
Neue VR Bank
Karriere
VR Ausbildung
Bildergalerie
Preisübersicht
Impressum - AGB
Startseite > Privatkunden > Vorsorge & Absichern > Auslandsreise-Krankenversicherung
Hinweis
Diese Seite verwendet JavaScript, um die volle Funktionalität der Seite zu verwenden, aktivieren Sie bitte JavaScript in Ihrem Internet-Browser!


Abschluss

Auslandsreise-Krankenversicherung

Wer im Ausland einen Arzt aufsucht oder im Krankenhaus behandelt wird, muss oft tief in die eigene Tasche greifen. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist deshalb eigentlich ein Muss und wird auch von den gesetzlichen Kassen empfohlen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz außerhalb Europas generell ausgeschlossen. Und selbst in Europa werden Urlauber häufig als Privatpatienten behandelt und erhalten dann nur einen Teil der Behandlungskosten von ihrer GKV zurück.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung und Unfallversicherung der SDK erstattet bei unvorhergesehener Erkrankung oder Unfall im Ausland die Kosten für:

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus
  • Einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Kranken-Rücktransport bei anschließend stationärer Weiterbehandlung im Inland
  • Im schlimmsten Fall: Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland bis zu 12.000,- EUR
  • Todesfallleistung in Höhe von 5.000 EUR bei Unfalltod *
  • Bergungskosten bei Unfall bis 5.000 EUR *

* Dies sind Leistungen aus der Unfallversicherung nach den AUB/ARU. Versicherungsträger ist die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G.
Vorraussetzung: maximale Reiselänge 45 Tage und ständiger Wohnsitz in Deutschland.