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SEPA bringt neue Zahlungsverkehrsprodukte

Im harmonisierten Euro-Zahlungsverkehrsraum gibt es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen innerhalb Europas.

Seit Anfang 2008 bieten wir Ihnen die neuen Zahlungsverkehrsprodukte für den europäischen Binnenmarkt zunächst zusätzlich zu den heutigen Produkten an. Das heißt für Sie: Konkret seit dem 28. Januar 2008 haben Sie bei Überweisungen im Inland die Wahl zwischen den neuen standardisierten Euro-Zahlungsprodukten und den bekannten Inlandszahlungsverfahren. Seit dem 1. November 2010 stehen Ihnen auch die neuen SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.

Es ist vorgesehen, die heute existierenden nationalen Lösungen nach einer entsprechenden Parallelphase sukzessive abzulösen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch kein konkreter Termin diesbezüglich fest.

  • Euro-Überweisung

    Das neue europäische Überweisungsverfahren wurde zum 28. Januar 2008 eingeführt. Die neuen Formulare stehen Ihnen zunächst parallel zu den Inlandsvordrucken zur Verfügung.

    Wie schon bei der EU-Standardüberweisung ist auch bei der neuen Euro-Überweisung die Angabe von IBAN des Begünstigten und BIC des Kreditinstitutes des Begünstigten unverzichtbarer Bestandteil, um eine vollautomatisierte und effiziente Abwicklung zu ermöglichen. Neu hinzu kommt die Angabe der IBAN des Zahlungspflichtigen sowie des BIC des Kreditinstitutes des Zahlungspflichtigen.

     
  • Euro-Lastschrift

    Mit der europäischen Lastschrift wird erstmals auch für grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge ein Zahlungsinstrument geschaffen.
    Das neue Euro-Lastschriftverfahren übernimmt wesentliche Merkmale des in Deutschland stark genutzten Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens. Besondere Bedeutung hat ein so genanntes Mandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Lastschrift.

    Des Weiteren wird über das Abbuchungsdatum ein präzises Fälligkeitsdatum (D = Due Day) für eine Lastschrift festgelegt. Dabei genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen Vermerk auf einer Rechnung anzukündigen.
    Zusätzlich benötigt der Zahlungsempfänger ein SEPA-konformes Kennzeichen (CI = Creditor Identifier), anhand dessen er eindeutig identifizierbar ist und das jeder Lastschrift mitgegeben werden muss. Diese Kennzeichen werden über die Deutsche Bundesbank vergeben. 
      
  • Euro-Kartenzahlung

    VR BankCards sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Das gilt insbesondere für die VR BankCard. Das sogenannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR BankCard und das deutsche "electronic cash"-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Firmenkundenberater gerne zur Verfügung.