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Absicherung internationaler Geschäfte

Wenn Waren und Geld weltweit ausgetauscht werden, entstehen gewisse Risiken. Sichern Sie Ihre Ansprüche durch die Vereinbarung von Zahlungsbedingungen gegen Ihren Handelspartner ab.
  • Akkreditiv
    Bei Zahlung mittels Dokumenten-Akkreditiv eröffnet der Importeur das Akkreditiv bei seiner Bank. In den Dokumenten ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und gegen Vorlage welcher Papiere der Exporteur die Zahlung erhält. Durch die Bank wird die Zahlung garantiert, sobald alle Vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Inkasso
    Beim Dokumenten-Inkasso erhält der Warenempfänger die für den Zugriff auf die Ware notwendigen Dokumente nach und nach, jeweils gegen Zahlung des vereinbarten Betrags. Das Inkasso wird über die Banken der Geschäftspartner abgewickelt. Anders als beim Akkreditiv gibt die Bank des Importeurs jedoch kein Zahlungs-Versprechen ab.
  • Garantien
    Sie geben als Auftraggeber gegenüber dem Geschäftspartner ein Garantie, dass Sie bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Bei nichteinhalten der Vereinbarung, ist die Bank verpflichtet, dem Begünstigten den geforderten Betrag bis zu der vereinbarten Obergrenze auszuzahlen.
  • Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermes-Bürgschaften)
    Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Sie geben Exporteuren die Möglichkeit, sich gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern.
    Weitere Informationen des Bundesministeriums für Finanzen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Firmenkundenberater gerne zur Verfügung.